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Pachtvertrag verlängert: Pop up Gastronomie belebt Platz an der Alten Dorfmühle Verl auch weiterhin
#Verl, 2. Oktober 2026
Das Konzept der Pop up Gastronomie an der Alten Dorfmühle ist aufgegangen: Anfang Juni gestartet, hat sich das gastronomische Angebot im Sommer schnell zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. »Zu schön, um aufzuhören«, finden sowohl Gastronomin Nicole Hundt als auch die Stadt Verl. Beide haben sich deshalb darauf verständigt, den Pachtvertrag bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Dem hat der Rat zugestimmt.
»Für die Belebung und Attraktivität unserer Innenstadt ist das Angebot eine große Bereicherung. Wir haben aus der Bevölkerung sehr viel positive Resonanz bekommen. Viele Verlerinnen und Verler sowie Gäste von außerhalb haben den Platz für sich entdeckt, um bei Getränken und kleinen Speisen das schöne Ambiente zu genießen, das Nicole Hundt mit ihrem Team dort geschaffen hat«, sagt Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner. Vor allem die Nähe zu Nicole Hundts »Café 415 an der Dorfmühle« habe sich mit Blick auf die Organisation und Abläufe bewährt.
Die Pop up Gastronomie soll aber nicht nur in den Sommermonaten bestehen bleiben, sondern den Platz auch in der kälteren Jahreszeit beleben. Für die kommenden Monate hat Nicole Hundt bereits Ideen: In der #Adventszeit soll ein kleiner #Weihnachtsmarkt mit regionalen Anbietern für vorweihnachtliche Stimmung sorgen. Im Frühjahr wäre ein #Frühlingsmarkt ein möglicher Auftakt für die neue Saison. Auch kulturelle Veranstaltungen sind in der Überlegung, nachdem die Pop up Gastronomie im Sommer bereits Teil des Festivals »Auf zwei Rädern zur Musik« war. »Für all das braucht Nicole Hundt natürlich Planungssicherheit. Daher freuen wir uns sehr, dass der Rat der Vertragsverlängerung zugestimmt hat«, sagt Wirtschaftsförderin Sandra Claes.
Parallel arbeitet die Stadt gemeinsam mit dem Lenkungskreis Alte Dorfmühle aber auch weiterhin an einer langfristigen Lösung für die Attraktivierung des Platzes und des historischen Gebäudes. Für den Fall, dass sich innerhalb des vorgesehenen Nutzungszeitraums Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der #Renovierung der Alten Dorfmühle ergeben sollten oder mit dem Bau eines zusätzlichen Gebäudes begonnen werden sollte, behält sich die Stadt ein Sonderkündigungsrecht vor.
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