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Stadtwerke Gütersloh verweigern Auskunft über Anzeigenvergabe an lokale Medien

Von KWS, Karla-Wagner-Stiftung, KWS Infodienst Recht59 Views

Stadtwerke Gütersloh verweigern #Auskunft über #Anzeigenvergabe an lokale Medien

Gütersloh, 16. Oktober 2026

Die Stadtwerke Gütersloh GmbH verweigert die Auskunft über die Verteilung ihrer Werbebudgets auf lokale Print Monatsmagazine. Einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein Westfalen (IFG NRW) vom 17. September 2026 hat das kommunale Unternehmen mit Schreiben vom 16. Oktober 2026 vollständig zurückgewiesen.

Der Antragsteller, Herausgeber des #NOW Magazine, hatte um Auskunft über die jährlichen Ausgaben für Anzeigen in Print Monatsmagazinen mit Verbreitungsgebiet Gütersloh seit 2020 gebeten. Konkret angefordert wurden die Höhe der jeweiligen Werbeetats, deren Aufschlüsselung nach Medien – insbesondere »#Carl«, »gt!nfo« und weiteren Monatsmagazinen – sowie Angaben zu Anzahl, Format und Kosten der einzelnen Anzeigenschaltungen.

Darüber hinaus wurden vorhandene Unterlagen zu den #Kriterien der #Anzeigenvergabe, #Mediapläne, #Dienstanweisungen, #Beschlussvorlagen, #Zuständigkeitsregelungen und #Protokolle angefordert.

Stadtwerke bestreiten #Auskunftspflicht

In ihrer Antwort vertreten die Stadtwerke zunächst die Auffassung, dass sie hinsichtlich der angeforderten Informationen nicht dem IFG NRW unterliegen. Zur Begründung verweist die Rechtsabteilung auf § 2 Absatz 5 IFG NRW, wonach juristische Personen des Privatrechts nur insoweit als Behörden im Sinne des Gesetzes gelten, als sie öffentlich rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

Zusätzlich berufen sich die Stadtwerke auf § 8 IFG NRW. Bei den angeforderten Informationen handele es sich nach ihrer Auffassung um Betriebs und Geschäftsgeheimnisse.

Eine nähere Erläuterung, weshalb die einzelnen angeforderten Informationen als geheimhaltungsbedürftig einzustufen seien, enthält das einseitige Ablehnungsschreiben nicht. Auch eine teilweise Auskunftserteilung wird nicht angeboten.

#Nachfrist bis zum 30. Oktober 2026

Der Antragsteller akzeptiert die Ablehnung nicht und hält seinen Auskunftsantrag vollumfänglich aufrecht. Den Stadtwerken wurde eine Nachfrist bis zum 30. Oktober 2026 gesetzt. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs wurde die Prüfung einer gerichtlichen Durchsetzung des Informationsanspruchs angekündigt.

#Transparenz bei der Vergabe kommunaler #Werbeaufträge

Im Mittelpunkt steht die Frage, nach welchen Kriterien ein kommunales Unternehmen seine Werbeaufträge an lokale Medien vergibt und wie sich die entsprechenden Ausgaben auf die einzelnen Medien verteilen.

Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Werbeausgaben, sondern auch um die Nachvollziehbarkeit der Auswahlentscheidungen und die Frage, ob bei der Anzeigenvergabe sachliche und einheitliche Maßstäbe angewendet werden.

Ob die Stadtwerke zur Herausgabe der Informationen nach dem IFG NRW verpflichtet sind und ob die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe einer Offenlegung entgegenstehen, ist bislang nicht gerichtlich geklärt.

NOW Magazine wird den weiteren Verlauf des Auskunftsverfahrens dokumentieren.

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