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»Kreis Gütersloh, bitte antworten!« Blankenhagen radelt gegen den Phasenschieber

Von Birgit Brüggehofe, Gütersloh, Nachrichten5.386 Views

»Kreis Gütersloh, bitte antworten!« #Blankenhagen radelt gegen den #Phasenschieber

#Gütersloh, 2. Oktober 2026

Blankenhagen will es wissen – wieder mal! Und traf sich am 10. September 2026 am #Combi #Markt zur #Fahrraddemo. Motto: #Amprion, mach dich vom Acker! Ziel: Die Fragestunde im Kreishaus, um zu erfahren: Wie stehen die Chancen, sich als betroffene Bürger im Rahmen eines öffentlichen Genehmigungsverfahrens einzubringen? Und was kann der Kreis Gütersloh dazu beisteuern?

#Bürgerfragestunde im #Umweltausschuss

#Trecker voran, radelte Blankenhagen am 10. September 2026 unter Polizeibegleitung zum #Kreishaus – und der #WDR war auch schon da. Dann schlug es 15 Uhr: Die Demonstranten strömten in den Sitzungssaal, um ihre zuvor eingereichten Fragen in einer Einwohnerfragestunde persönlich zu stellen. Allerdings nicht, wie eigentlich gewünscht, dem tagenden Ausschuss für Klima und #Umwelt selbst, sondern nur der #Verwaltung. So erschöpfte sich die Auskunft weitgehend auf das derweil vertraute Mantra: Nichts Genaues weiß man nicht – bitte den Bauantrag abwarten!

#Phasenschieber im #Wohngebiet, ohne zu fragen

Seit der Ausschusssitzung im Februar 2026, so die Kreisverwaltung, gäbe es keine neuen Informationen. Amprion hat Transparenz zugesagt ohne zu liefern, aber plant seinen Phasenschieber OWL unbeirrt weiter. Die #Großanlage zum Ausgleich von #Netzschwankungen soll neben dem #Umspannwerk in Gütersloh Blankenhagen entstehen – mitten im Wohngebiet, komplett an der #Öffentlichkeit vorbei. Spätestens Ende 2026 will der Netzbetreiber den Bauantrag beim Kreis Gütersloh einreichen.

Fazit der Bürgerfragestunde? #Frust

Denn eigentlich wollten die Blankenhagener ihre fundierten Detailfragen als Anregungen gemäß Paragraph 21 der Kreisordnung NRW behandelt sehen. Doch auf die Tagesordnung im Kreisausschuss am 21. September 2026 schafften es nur 2 davon. Wobei der Beschlussvorschlag schon im Vorfeld lautete, diesen Einwohneranregungen nicht zu folgen. Warum nicht? Die Anregungen definieren Anforderungen an das Phasenschieber Genehmigungsverfahren, so der Kreis, die unsere operativen Verwaltungsentscheidungen betreffen. Auf Deutsch: Der Kreis hat seiner Meinung nach beim Phasenschieber keinen Spielraum, der sich ausreizen lässt. Man sei an den festen gesetzlichen Prüfauftrag gebunden – ohne Handhabe, diesen zu auszuweiten oder Amprion gar zu einem öffentlichen Verfahren zu verpflichten.

Keine #Kumulationsprüfung bei Umwelt Mehrfachbelastung

Nach Ortsentwicklung und Stadtentwicklung gefragt, sichert der Kreis zu, man prüfe, ob die Anlage im Außenbereich der Stadt Gütersloh planungsrechtlich zulässig ist. Für alles, was jedoch Stadtentwicklung und Regionalplanung betrifft, sei die Stadt Gütersloh zuständig. Doch was ist, wenn sich die Belastungen im Ortsteil durch mehrere paralelle Vorhaben noch verstärken?

Eine Kumulationsprüfung im Rahmen der #Umweltverträglichkeits #Vorprüfung (Paragraph 10 #UVPG) wird es nicht geben, weil weder Umspannwerk noch geplanter Phasenschieber in der Anlage 1 zum UVPG auftauchen. Beim #Naturschutz, #Artenschutz und #Landschaftsschutz beteilige man die untere #Naturschutzbehörde, um Flächenverbrauch und Ausgleichsmaßnahmen zu prüfen.

Keine Öffentlichkeitsbeteiligung – dank Paragraph 10 »#BImSchG«

Der ohnehin gebeutelte Stadtteil im Gütersloher Norden, vertreten durch #Bürgerinitiative und #Bürgerverein, will den Phasenschieber nicht. Aber rennt seit Bekanntwerden der Standortentscheidung von #Pontius bis #Pilatus – und überall gegen Mauern. Leider ist eine Prüfung von Alternativstandorten nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens nach Bundes Immissionsschutzgesetz – und an der vorgelagerten Standortauswahl waren die Fachabteilungen des Kreises Gütersloh ohnehin nicht beteiligt. Wie ist es in Deutschland möglich, dass sich ein privatwirtschaftlicher Konzern wie Amprion über jegliche Bürgermitsprache hinwegsetzt? Weil das geltendes Recht ist: Paragraph 10 »BImSchG« regelt Verfahrensart und Öffentlichkeitsbeteiligung, und ein Blick in die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. »BImSchV«) zeigt, dass es unter Nummer 1.8 bei Elektroumspannanlagen auch ohne geht.

25. September 2026: #Bundesrat beschließt #Änderung

Doch halt, von Phasenschiebern steht dort doch gar nichts? Noch nicht: Ein Referentenentwurf vom Januar 2026 (BR Drucksache 36/26) zur Änderung der 4. »BImSchV« sieht vor, Phasenschieberanlagen und Konverteranlagen künftig ebenfalls im nicht öffentlichen Verfahren durchzuwinken. Am 25. September 2026 war es dann soweit: Der Bundesrat hat die Änderung abgenickt. Jetzt muss nur noch die #Bundesregieruung fürs Inkrafttreten sorgen – und die Zuordnung ist eindeutig. Ist Blankenhagens Schicksal dann besiegelt? Nicht unbedingt: Amprion könnte der Bitte des Kreises Gütersloh nachkommen und für den Phasenschieber OWL Öffentlichkeitsbeteiligung nach Paragraph 19, Absatz 3, »BImSchG« beantragen. Könnte.

»Das ist doch keine #Demokratie!«

Lange Gesichter in Blankenhagen, nach Bürgerfragestunde und Kreisausschuss Sitzung. Das Verhalten vieler Ausschuss Mitglieder sei einfach nur enttäuschend, so Mitglieder der Bürgerinitiative, wo man jetzt den Landtag NRW anschreibt – Stichwort #Mitbestimmung nach #Europarecht. Doch Überraschung! Einer sucht doch noch den Austausch. Amprion Sprecher Michael Weber, ebenfalls bei der Sitzung anwesend, hatte schon vor den Prostestierenden den Sitzungsraum verlassen und stand im Kreistagsfoyer. Die Ankündigung noch im Kopf, der Kreistag werde keine öffentliche #UVP durchführen, platzte einem Mitglied des Bürgervereins die Hutschnur: »Guten Tag, Herr Weber, das ist doch unmöglich! Grundstückseigentümer Haver Raßfeld und Amprion bestimmen über Blankenhagen – das ist doch keine Demokratie!«

Amprion Sprecher Weber: »Ich nehm‘ das mal so mit«

Worauf Michael Weber die Nähe der Protestierenden am Fahrradparkplatz suchte, um zu fragen: »Was hat Sie denn an der Sitzung enttäuscht?« Zum Beispiel, sagte einer, warum gewährt man uns beim #Lärmschutz nicht wenigstens die Qualität wie in Baden Württemberg. Nun, wehrt Weber ab, »Das in Baden Württemberg ist kein Phasenschieber unserer Art«. Da will der Blankenhagener wissen, warum eine Anlage wie die von #Tennet in Schleswig Holstein nicht auch in Gütersloh möglich ist.

»Kann man den Punkt Lärm dann abhaken? Und was, wenn da ein Dach draufkommt?«, fragt Weber und verspricht, das »mal so mitzunehmen«. Und deutet sogar an – auch wenn dies seiner Meinung nach die Akzeptanz für die Anlage nicht erhöhe – für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) offen zu sein. Sprach‘s, wünschte eine schöne Rückfahrt nach Blankenhagen – und stieg in sein Auto.

Birgit Brüggehofe, Sprecherin #Bürgerinitiative #Blankenhagen, 2. Oktober 2026, Kontakt per E Mail an [email protected] …

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