Von KWS, Business, Justiz3.088 Views
#Staatsanwaltschaft #Bielefeld kehrt eingezogene #Vermögenswerte an »#OneCoin« #Opfer aus
#Bielefeld, 5. Oktober 2026
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld als Vollstreckungsbehörde darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 20. Februar 2025 im selbständigen Einziehungsverfahren 20 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der sogenannten »Kryptoqueen« Dr. Ruja Ignatova zu Gunsten von Geschädigten der behaupteten #Kryptowährung »OneCoin« einziehen. Nunmehr ist es der hiesigen Schwerpunktabteilung für #Wirtschaftsstrafverfahren im Wege der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gelungen, mit Hilfe der Justizbehörden der zu den sogenannten »#Kanalinseln« gehörenden #Vogtei #Guernsey einen Betrag in Höhe von 10.087.803,14 Euro aus dem Verkauf von 2 Eigentumswohnungen in #London, die wirtschaftlich Dr. Ignatova zuzurechnen sind, zum Zwecke der #Opferentschädigung zu vereinnahmen.
Anspruchsberechtigt sind diejenigen Geschädigten, deren Opfereigenschaft in der vorgenannten Entscheidung des Landgerichts Bielefeld ausdrücklich festgestellt wurde. Aufgrund der erheblichen Komplexität des Falles »OneCoin« mit weltweiten Auswirkungen beschränken sich die getroffenen Feststellungen auf insgesamt 17.552 Käufer von sogenannten »OneCoin« Schulungspaketen, die ihre diesbezüglichen Kaufpreiszahlungen im Zeitraum vom 9. Dezember 2015 bis zum 15. August 2016 auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH aus #Greven geleistet haben. Darunter befinden sich nicht nur in Deutschland ansässige Anleger, sondern auch solche aus diversen weiteren europäischen Ländern.
Wer unter Berücksichtigung dieser Umstände einen ihm zustehenden Ersatzanspruch aus seinem #Investment in »OneCoin« für möglich erachtet, kann diesen nunmehr ausschließlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 6 Js 26/24 V bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld anmelden. Die Frist zur Anmeldung beträgt 6 Monate ab der im Bundesanzeiger am 1. Oktober 2026 erfolgten Mitteilung über die #Rechtskraft der #Einziehungsentscheidung. Für die weitere Prüfung sind dabei im Rahmen der Anmeldung zwecks Verifizierung Kopien der entsprechenden Kontoauszüge oder hilfsweise anderweitige Belege beizufügen, aus denen sich die #IBAN des Senderkontos (Anmerkung: im #Bundesanzeiger versehentlich als »Sonderkonto« bezeichnet), der Empfänger und die geleisteten Beträge eindeutig ergeben. Das Anmeldeverfahren ist für den Anspruchsteller kostenfrei.
Unabhängig von der Einziehung und Verwertung von Vermögenswerten dauert die internationale #Fahndung nach der inzwischen vor dem Landgericht Bielefeld Angeklagten Dr. Ruja Ignatova weiterhin an. Die ihr zur Last gelegten Taten verjähren im Sommer 2031. Wer sachdienliche Angaben zum aktuellen Aufenthalt der Angeklagten machen kann, wird daher gebeten, sich unmittelbar an das Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen in #Düsseldorf zu wenden.
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